Der Energieausweis für Gebäude
Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“ bei einem Nutzerwechsel.
Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes einen Energieausweis vorlegen.
Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen.
Der Energieausweis gibt Mietern, Käufern und Eigentümern darüber Auskunft.
Gut beraten mit dem bedarfsbasierten Energieausweis!
Der Energieausweis zeigt, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
Eigentümer erfahren, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energieverbrauch deutlich senken können.
Je stärker die Energiepreise steigen,desto wichtiger wird der Energieverbrauch eines Gebäudes. Zu den üblichen Finanzierungsbelastungen kommen die laufenden Unterhaltungskosten hinzu. Für die Wirschaftlichkeit einer Immobilie sind die Nebenkosten daher besonders wichtig.
Der Energieausweis hilft dabei und schafft Orientierung.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten
- Bedarfsausweis (Berechnung des Energiebedarfs)
- Verbrauchsausweis (Erfassung des Energieverbrauchs)
Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben
Der Bedarfsausweis ist besser, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung und einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes bietet“, so Kraus.
Beim Bedarfsausweis nimmt der Energieberater in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau unter die Lupe. Er deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.
Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. der Beratungsleistung des Ausstellers achten. Die dena empfiehlt, auch beim Verbrauchsausweis eine Vor- Ort-Begehung durchführen zu lassen. So kann der Aussteller die Plausibilität der vorliegenden Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermitteln.
In der Ausstellerdatenbank der dena können Verbraucher unter Eingabe Ihrer Postleitzahl einen geeigneten Fachmann finden. Weitere Informationen zum Energieausweis unter www.dena-energieausweis
Grundlage für die Berechnung des Energiebedarfs für Wohngebäude ist i. d. R. noch die DIN 4108. Vor einigen Jahren wurden die DIN 18599 geschaffen, um auch für Nichtwohngebäude ein geeignetes Berechnungsmodell zur Verfügung zu stellen. Langfristig wird diese neue Berechnungsmethode die alte DIN 4108 auch für Wohngebäude ablösen.














